AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs auf einen Blick

FINALE BUCHUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt sobald dies eindeutig via E-Mail per Buchungsantrag kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixiert die Beauftragung auf beiden Seiten.

ANZAHLUNG
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von pauschal 100,00 € fällig. Der Restbetrag ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der/die Fotograf/en bzw. Videograf/en kann/können den neuen Termin nicht wahrnehmen, wird die Anzahlung erstattet. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der/die Videograf/en nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei „MAGDEBURG WEDDINGS“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Foto bzw. Video von „MAGDEBURG WEDDINGS“, Video © www.magdeburg-weddings.de. Jegliche Manipulation der Fotos bzw. Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. MAGDEBURG WEDDINGS ist berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-Mail etc.) nach Absprache zu nutzen. Das Brautpaar muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind aufgenommen bzw. gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Foto bzw. Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.

RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
MAGDEBURG WEDDINGS behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Mail an den Auftragnehmer.
2. Eingang der Rücktrittserklärung
– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (15 %) wird einbehalten.
– bis zu 2 Monate vor Buchungstermin: 30 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
3. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen bzw. Videografen.
Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen bzw. Ersatzvideografen.

EXKLUSIVRECHT
Der/die Fotograf/en bzw. Videograf/en muss/müssen der/die einzige/n professionelle/n Fotograf/en bzw. Videograf/en am besagten Hochzeitstag sein. Er/Sie wird/werden nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der/Die Fotograf/en bzw. Videograf/en ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der/die einzige/n Videograf/en. Der Fotograf bzw. Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen bzw. Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von MAGDEBURG WEDDINGS ist die Haftung für Sach-und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es dem/den Fotograf/en bzw. dem/den Videograf/en aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den/die Videografen. MAGDEBURG WEDDINGS bemüht sich jedoch in diesem Fall einen Ersatz zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Videografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet MAGDEBURG WEDDINGS auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
Essen, Getränke und einen Sitzplatz für MAGDEBURG WEDDINGS (1 oder 2 Personen (je nach Paket) stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus Möser. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,30 €. Die Fahrtkosten werden erst nach der Hochzeit – bei der Restzahlung – beigefügt.

KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos bzw. Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie bzw. Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Foto bzw. Video gewünscht, wird dies mit 55,00 € / Stunde berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder Falsch geschriebene Namen.

ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des/der Fotograf/en bzw. Videograf/en und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Der/Die Fotograf/en bzw. Videograf/en sind maximal bis zu 12 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung des/der Fotograf/en bzw. Videograf/en möglich.

AKZEPTIEREN DER AGBS
Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAGDEBURG WEDDINGS zu.

NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT
1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos bzw. Videos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos bzw. Videos die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
3. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.